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Datum: Tue, 20 Feb 2007 11:00:10 +0100 (CET),
Newsgroup: de.org.ccc
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NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
Guten Abend,
auf welcher rechtlichen Basis bewege ich mich, wenn
ich beispielsweise den Film "Der ewige Jude":
a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
b) ihn dann brenne
c) und privat ansehe?
Ich würde die NS-Filme zu meiner eigenen Bildung sehr
gerne sehen und bin nicht der Meinung, daß durch
Verheimlichung, Verbot und Verschleierung irgendetwas
in der Welt besser wurde.
Es soll ja wohl so sein, daß solche Filme nur unter
"pädagogische Begleitung" gezeigt werden dürfen, man
traut mir also keinen reflektierten Umgang damit zu.
Mache ich mich strafbar, in einem der genannten Punkte?
Oder gibt es auslegbare Gesetze, die Strafen eher bei
den üblichen Verdächtigen zur Anwendung kommen lassen,
wo aber bei anderen ein Auge zugedrückt wird?
Ich spreche das an, denn wir wissen alle, daß manche
Vorschriften auslegbar sind und Urteile auch auf
Sympathien beruhen. Ich bin selber Pädagoge und
mein Berufsbild ist fern davon, NS-nah zu sein.
Ich habe nämlich kein Interesse, wegen so etwas vor
Gericht zu kommen.
Gerrit M.
Datum: Tue, 20 Feb 2007 11:00:10 +0100 (CET)
Autor: Nomen Nescio
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Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
Nomen Nescio schrieb:
> auf welcher rechtlichen Basis bewege ich mich, wenn
> ich beispielsweise den Film "Der ewige Jude":
>
> a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
> b) ihn dann brenne
> c) und privat ansehe?
Ich denke, auf einer sehr dünnen :-)
Die Frage ist, ob die Urheberrechte abgelaufen sind - AFAIK ist dies bei
z.B. "mein Kampf" nicht der Fall. Bei den Filmen sollte das IMHO ähnlich
sein...
> Ich würde die NS-Filme zu meiner eigenen Bildung sehr
> gerne sehen und bin nicht der Meinung, daß durch
> Verheimlichung, Verbot und Verschleierung irgendetwas
> in der Welt besser wurde.
>
> Es soll ja wohl so sein, daß solche Filme nur unter
> "pädagogische Begleitung" gezeigt werden dürfen, man
> traut mir also keinen reflektierten Umgang damit zu.
Dazu kann ich dir mehr erzählen:
Neben dem Studium arbeite ich gelegentlich in einem Kino als Vorführer.
Und dort wurde tatsächlich einmal für eine Schulklasse der Film "Jud
Süß" aus dieser Zeit gezeigt. Dazu musst du Bedarf nachweisen und den
Film vom Bundesarchiv kommen lassen.
Interessant war, daß der Film mit "Aufseher" geliefert wurde. Der hat
den Film mitgebracht, jeden Handgriff überwacht, mit den Schülern
darüber diskutiert und den Film wieder mitgenommen. Das ganze nennt sich
"Vorbehaltsfilm" - siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbehaltsfilm
Wissenswert ist auch, daß das Verfahren von Fall zu Fall entschieden
wird - du kannst also nicht darauf bestehen den Film auch zu bekommen.
> Mache ich mich strafbar, in einem der genannten Punkte?
> Oder gibt es auslegbare Gesetze, die Strafen eher bei
> den üblichen Verdächtigen zur Anwendung kommen lassen,
> wo aber bei anderen ein Auge zugedrückt wird?
Ich denke ja!
Aber AFAIK sind die Filme in .AT und .CH frei verfügbar. Die Frage wäre
was passiert wenn du dir ein Erinnerungsstück aus dem Urlaub mitbringst.
Dann hast du ein Original und zumindest keine Probleme mehr mit dem
Urheberrecht.
> Ich spreche das an, denn wir wissen alle, daß manche
> Vorschriften auslegbar sind und Urteile auch auf
> Sympathien beruhen. Ich bin selber Pädagoge und
> mein Berufsbild ist fern davon, NS-nah zu sein.
Das wurde der Herr auch im Kino auch von einem Lehrer gefragt. Aber
scheinbar sieht man die Sache als extrem heikel an: der Film ist also
überhaupt nicht drastisch in seinen Bildern - im aktuellen Vergleich zu
z.B. zu SAW, Hanibal oder Passion Christi. Aber es wird halt
unterschwellig gegen Juden gehetzt, die in diesen Filmen immer als
"böse" und "hinterhältig" dargestellt werden - das ist die Gefahr dabei.
Und: es ist nicht offenkundig, daß es sich um Propaganda handelt - im
Gegensatz zu z.B. Dokus im Stil von Michael Moore ...
> Ich habe nämlich kein Interesse, wegen so etwas vor
> Gericht zu kommen.
Gut! Dann würde ich dir raten um auf der sicheren Seite zu sein:
Mach doch einfach einen Kinobesuch mit deiner Klasse - die Kids freuen
sich bestimmt :-)
[X-Post & Fup2 de.rec.film.misc]
Gruß,
Andreas Weller
Datum: Tue, 20 Feb 2007 13:48:21 +0100
Autor: Andreas Weller
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Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
Hallo,
>auf welcher rechtlichen Basis
Eine Frage, die in diesem Forum nicht rechtsgültig beantwortet werden kann.
Also bitte jemanden fragen, der verbindlich Auskunft geben kann.
Reallife:
man rechtsanwalt
2nd life:
Datum: Tue, 20 Feb 2007 17:30:29 +0100
Autor: Ingo Lembcke
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Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
Hi,
>a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
Wenn du gleichzeitig beim download auch uploadest, verbreitest du den
Film, und das dürfte ne Menge potentiellen Ärger bedeuten. Also such
dir zumindest ne Quelle, wo du nicht hochladen musst. Der Download
normaler Filme ist AFAIK nicht strafbar, oder? (Die Filesharer sind
dran, weil sie auch uppen) Damit dürfte das Urheberrecht als Knüppel
ausscheiden, und ich glaube der private Download für deinen Bedarf (und
sinnvoll wäre vllt. anschließende Löschung/Vernichtung) könnte OK sein.
Aber sicher bin ich mir da nicht. Wenn du den Film auch noch jemandem
anderen zeigen willst, wird es RICHTIG interessant.
Gruß
Jan
--
Bitte möglichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gelöscht! (Danke, Spammer!)
Datum: Tue, 20 Feb 2007 18:30:18 +0100
Autor: Jan Schejbal
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Re: NS-Propagandafilmen: Was ist erlaubt?
Jan Schejbal wrote:
> Hi,
>
>>a) aus den üblichen Quellen herunterlade (z.B. edonkey)
>
> Wenn du gleichzeitig beim download auch uploadest, verbreitest du den
> Film, und das dürfte ne Menge potentiellen Ärger bedeuten. Also such
> dir zumindest ne Quelle, wo du nicht hochladen musst.
Bei eDonkey2000 muss man nicht hochladen. Selber schuld, wer sich von
seinem Client dazu nötigen lässt
> und ich glaube der private Download für deinen Bedarf (und
> sinnvoll wäre vllt. anschließende Löschung/Vernichtung) könnte OK sein.
Siehe §53 Absatz 1 UrhG, trifft im Wortlaut zu.
> Aber sicher bin ich mir da nicht. Wenn du den Film auch noch jemandem
> anderen zeigen willst, wird es RICHTIG interessant.
Wieso? Lebst du auch in den propagandistischen Vorstellungen der
Medienbranche, daß der Rahmen der Privatkopie wirklich so eng sei wie
behauptet?
Datum: Wed, 21 Feb 2007 01:04:03 +0100
Autor: Sebastian Gottschalk
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