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Datum: Wed, 28 Feb 2007 19:55:11 +0100,    Newsgroup: de.rec.motorroller        back       

Zulassung eines Fahrzeug, das in einem anderen EU-Land gekauft wurde   
Hallo Allerseits

Rainer und ich überlegen ja, ob wir uns eine GTS importieren sollen. Da 
das ein allgemeineres Thema ist, mache ich hier mal einen neuen Thread auf.

Auf der Website der Stadt Köln habe ich Interessantes zum Thema gefunden:

   http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/04370/index.html

Zu der dort erwähnten EWG-Übereinstimmungsbescheinigung findet sich hier 
mehr:

   http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/01923/index.html

Zu meiner LX 50, die ich zur Zeit fahre, habe ich als einziges 
fahrzeugscheinmäßiges Dokument, ein sog. EEC Certificate of Conformity 
bekommen, was ein anderer Name für EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist. Jetzt frage ich mich, ob ich mich einfach darauf verlassen kann, 
daß ich eine solche Bescheinigung ausgehändigt bekomme, wenn ich in 
Italien eine Vespa kaufe. Dann wäre der Import nämlich quasi ein reines 
Zuckerschlecken.

Für sachdienliche Hinweise überaus dankbar, T.
Datum: Wed, 28 Feb 2007 19:55:11 +0100   Autor:   T. Kort

Re: Zulassung eines Fahrzeug, das in einem anderen EU-Land gekauft wurde   
T. Kort schrieb:

> Fahrzeug privat importieren
> Für sachdienliche Hinweise überaus dankbar, T.

Ich habe das Thema eigentlich bereits abgehakt (weil ich beschlossen 
habe erst meine 50er-Sammlung in Ordnung zu bringen, und weil ich mich 
weiterhin ganz gut mit einer silbernen GTS 250 arrangieren könnte), habe 
aber nichtsdestotrotz noch E-Mails an den TÜV (Hessen) und eine 
Zulassungsstelle (in Hessen) geschickt. Ergebnisse - sofern vorhanden - 
werde ich hier posten.

Servuz - Rainer
Datum: Tue, 06 Mar 2007 16:19:23 +0100   Autor:   Rainer H.

TÜV und Zulassungsstelle (jeweils Hessen)Antworten von   
Irrelevantes gekürzt, Antwort von der Zulassungsstelle oben, Antwort vom 
TÜV unten. Nicht ganz einfach zu lesen, sorry.

Ich hätte nicht mit Antworten gerechnet, bin positiv überrascht dass das 
so zügig geklappt hat. *Hiermit meinen Dank und ein Lob an den TÜV und 
die Zulassungsstelle*.

- Rainer


*********************************

Sehr geehrter Herr H.,

Nachfolgend meine Antworten zu Ihren Fragen, die davon ausgehen, dass es
sich bei dem Roller des Typs
"Vespa GTS250" um ein Kraftrad mit mehr als 125 cm3 Hubraum und mehr als 11
kW Leistung handelt:


Zu 2:
Sie sollten beim Kauf des Fahrzeugs bitte unbedingt auf einige Regularien
achten.

So ist es beispielsweise erforderlich bei der Zulassung des Fahrzeugs einen
lückenlosen Eigentumsnachweis
zu erbringen. Dies bedeutet, dass bei Gebrauchtfahrzeugen ggf. auch mehrere
Kaufverträge vorgelegt müssen,
wenn zwischen dem letzten, eingetragenen Halter und Ihnen noch ein
Zwischenhändler auftritt.

Des Weiteren sollten Sie sich die eingeschlagene Fahrgestellnummer am
Fahrzeug anschauen und diese
mit den vorhandenen Fahrzeugpapieren vergleichen.


Zu 3:
Die Auskunft des TÜV Hessen kann von mir bestätigt werden.

Wenn ein deutsches Überführungskennzeichen, egal ob rotes Kennzeichen zur
wiederkehrenden Verwendung
oder ein Kurzzeitkennzeichen, im Ausland an ein Fahrzeug montiert wird,
handelt es sich um eine so genannte
"Fremdzulassung", die in der EU nicht gestattet ist.

Daher benötigen Sie für die Überführungsfahrt von Italien nach Deutschland
ein Ausfuhrkennzeichen, das von
einer italienischen Behörde zugeteilt wurde.


Zu 4:
Zur Zulassung des Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:

Neufahrzeug:
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (vom Hersteller), ggf. italienische
Fahrzeugpapiere

Gebrauchtfahrzeug:
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (vom Hersteller), italienische
Fahrzeugpapiere, Kennzeichenschild,
Abmeldebescheinigung der italienischen Behörde (ins Deutsche übersetzt)

Eigentumsnachweis (lückenlos) in Form von Rechnungen bzw. Kaufverträgen

Gebrauchtfahrzeug, wenn es älter als 2 Jahre ist: Hauptuntersuchung nach §
29 StVZO
Gebrauchtfahrzeug, wenn es keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung gibt:
Untersuchung nach § 21 StVZO

Versicherungsbestätigung

Personalausweis (ohne Meldebescheinigung)
bzw. Reisepass (dieser nur in Verbindung mit einer aktuellen
Meldebescheinigung, nicht alter als 1 Jahr)

Bei Zulassung durch Dritte: Vollmacht (siehe Anlage "Vollmacht"!)

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe Anlage "Vollmacht"!)


Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag

Christoph E.


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Rainer H.
Gesendet: Dienstag, 6. März 2007 16:03
An: Z.
Betreff: Anfrage: Prozedere beim privaten Import eines Motorrollers aus
Italien

Sehr geehrter Herr Z.

ich bin nicht sicher, ob ich bei Ihnen richtig bin, falls nicht wissen Sie
ja vielleicht an wen ich mich wenden kann:

Ich beabsichtige, einen Motorroller (Vespa GTS250) in Italien zu kaufen, und
anschließend "privat" nach Deutschland zu importieren.

So habe ich mir das vorgestellt:
1) Mit dem Zug nach Bozen fahren
2) Vespa kaufen/bezahlen
3) Vespa auf eigener Achse nach Deutschland fahren
4) Vespa in Deutschland zulassen

Warum das ganze: Die Vespa ist nur in Italien in der von mir gewünschten
Farbe (blau) erhältlich ist, die "offiziell" nach Deutschland imortierten
Fahrzeuge gibt es nur in rot, oder silber, oder schwarz.

Die Punkte 1) und 2) sind wohl klar, zu 3) habe ich bereits eine Aussage vom
TÜV (siehe ganz unten in dieser E-Mail), bezgl. 4) bin ich leider ziemlich
ahnungslos. Können Sie weiterhelfen?

Danke und Gruß - Rainer H.

*********** Antwort vom TÜV Hessen auf meine Anfrage bzgl. Vespa-Import
*************

Sehr geehrter Herr H.,

das Fahrzeug lässt sich nicht mit einem deutschen roten Kennzeichen oder
einem Kurzzeitkennzeichen von Italien nach Deutschland fahren. Erforderlich
ist ein italienisches Ausfuhrkennzeichen. Auskünfte erteilt ansonsten die
Zulassungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz-Joachim M.
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Datum: Wed, 07 Mar 2007 16:45:32 +0100   Autor:   Rainer H.

TÜV und ZulassungsstelleRe: Antworten von   
Rainer H. schrieb:
> Ich hätte nicht mit Antworten gerechnet, bin positiv überrascht dass das 
> so zügig geklappt hat. *Hiermit meinen Dank und ein Lob an den TÜV und 
> die Zulassungsstelle*.

Gedankt sei auch Dir, für den das Thema ja eigentlich schon abgehakt ist.

Also kann man zusammenfassen: Vorhandensein einer 
EWG-Übereinstimmungserklärung wird heutzutage als selbstverständlich 
vorausgesetzt und mehr braucht man auch nicht. Für ein Neufahrzeug ist die Anmeldung also dasselbe wie für ein hier gekauftes.

Ein anderes Problem ist die Sache mit der Umsatzsteuer. Wenn die hier 
die Steuer erheben, muß es möglich sein, sich die in Italien gezahlte 
(20%) zurückzuholen.

Also müßte man nur noch italienisch sprechen. Mist!
Datum: Thu, 08 Mar 2007 15:26:42 +0100   Autor:   T. Kort



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