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Datum: Thu, 4 Feb 2010 09:14:51 +0100,    Newsgroup: de.soc.recht.strassenverkehr        back       

Re: Wer muss ausweichen?   
Erich Kirchmayer am Thu, 04 Feb 2010 07:22:07 +0000:

> Tja, das stimmt. Und der angeblich so gefährliche Radweg (auf dem man
> nach Meinung einiger Extremisten

s/Extremisten/fachkundiger Verkehrsteilnehmer/

> ja niemals fahren sollte) ist bestens geeignet, wenn es ein Gehweg ist.

Du vergisst, das sich die Gehwegradfahrer aus der Gruppe der von 
Gaspedalrittern verängstigten 'Auch Radfahrer' rekrutieren, nicht der der 
'fachkundigen Verkehrsteilnehmer' oder gar 'zielorientierten 
Alltagsradfahrern'.

>> Oder allgemeiner: Für Radfahrer sind Verkehrsregeln grundsätzlich
>> optional und jederzeit zu ignorieren.

Leider gilt dieses für alle Verkehrsteilnehmer, bei Gaspedalrittern sind 
dies:

- Nichteinhaltung Höchtsgeschwindigkeiten
- Nichteinhaltung Sicherheitsabstände, seitliche wie in Längsrichtung
- Nichteinhaltung Sichtfahrgebot
- Nichteinhaltung Überholverbot
- Überfahren durchgezogener Linien
- Unerlaubter Gebrauch von Warnsignalen
- Nichtgewährung des Vorrangs von Fußgängern an Fußgängerüberwegen
- Nichtanhalten bei Gelb/Rot an Ampeln
- Nichtgewähren des Vorrangs von Radfahren auf fahrbahnbegleitenden RVA
- ordnungswidriges Überholen vor Ampeln
- technische Defekte an Beleuchtungsanlagen
- jetzt gut zu beobachten: fehlende Sicht durch nicht Freikratzen der 
Fahrzeugscheiben

Gaspedalritter tun dies oft unter fahrlässiger Inkaufnahme der Gefährdung 
anderer, manchmal mit Vorsatz der 'erzieherischen Gefährdung'.

Und das wirft natürliche ein schlechtes Licht auf die Eignung der 
Gaspedalritter zum Führen eines Kraftfahrzeugs, weil sie ja, 
wahrscheinlich aus niederen Motiven, die Gefahren erst vorsätzlich 
erzeugen müssen um dann aufgrund dieser Gefahren anderen 
Verkehrsteilnehmer anzuraten sich aus dem öffentlichen Raum 
zurückzuziehen.

ervin

-- 
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"
Datum: Thu, 4 Feb 2010 09:14:51 +0100   Autor:   Ervin Peters

Re: Wer muss ausweichen?   
Ervin Peters  wrote:
> Andreas Portz am Mon, 08 Feb 2010 15:06:48 +0100:
> 
>> Henning Haida wrote:
>> 
>>> Wo ist das verkehrswidrige Verhalten?
>> 
>> Du bist doch schon lang genug im thread mit dabei um zu wissen, um was
>> es hier in den letzten Tagen hauptsächlich noch geht: Radler, die (in
>> den meisten Fällen verbotenerweise) nebeneinanderfahren. Ervin war
>> diesbezüglich zuletzt sogar so 'frech', "wenn sich ein Autofahrer von
>> hinten hähert und mit angemessenem Abstand hinterherfährt es nicht mal
>> eine Notwendigkeit gibt ihn wahrzunehmen" zu äußern. Er widersetzt sich
>> also vorsätzlich §2(4).
> 
> Das musst Du erläutern.
> 
> Solange auch ein einzelner Radfahrer nicht überholt werden kann, das ist 
> bei Gegenverkehr und den üblichen Fahrstreifenbreiten < 4m regelmäßig 
> gegeben, gibt es keine Behinderung. Gibt es eine Lücke im Gegenverkehr, 
> sind auch die 2 nebeneinander fahrenden Radfahrer problemlos zu überholen.
> 
> Erst bei sehr speziellen Konstellationen kann es die Möglichkeit einer 
> Behinderung geben z.B. Zweiradfahrer als Überholer, Zweiradfahrer im 
> Gegenverkehr, aber da müßte man auch ersmal prüfen inwieweit die 
> Mitbenutzung einer breiten Fahrspur des Gegenverkehrs bei Gegenverkehr 
> überhaupt ordnungsgemäßes Überholen ist...
> 
Ich verstehe Dich nicht...
Auch wenn ich, sitze ich auf dem Fahrrad, auch gerne in zweiter Spur fahre -
ist halt praktischer zum Unterhalten etc... - fühle ich mich, sitze ich
dann im Auto, durchaus genötigt, unter Missachtung des vorgeschriebenen
Mindestabstandes zu überholen, sollten Fahrradfahrer mir nicht Platz machen.
Allerdings beschwere ich mich weder im Auto über die Radfahrer, noch auf dem
Rad über die Autofahrer, die mich knapp überholen. Ist halt normal.
Wobei, auf einer Landstraße wäre ich nicht so bescheuert, als Fahrradfahrer
weiter als 30cm auf die Fahrspur zu fahren - so gut bin ich ja doch nicht 
gepanzert:-)
Gruss,
 Chris

-- 
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Datum: 8 Feb 2010 14:43:45 GMT   Autor:   Chris



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