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Datum: Mon, 25 Jan 2010 00:30:04 +0000 (UTC),
Newsgroup: de.soc.familie.kinder
back
Ü-UntersuchungenWeitergabe von an Institutionen
Hallo Eltern,
ich bekam ein Schreiben über eine anstehende Ü4 vom Universitätsklinikum
des Saarlandes (als RLP´ler?!) und eine anliegende
"Untersuchungsbestätigung", mit der man den Kinderarzt von der Weitergabe
der Daten freispricht.
Ich habe nichts gegen die "Überwachung" vom Staat, um Mißbrauchsfälle zu
verhinden, allerdings stört mich die Aufmachung ein wenig, denn:
- ich weiß nicht, wo und wofür und wie lange welche Daten und wofür
verwenden werden
- warum die staatliche Behörde diese Aufgabe so ohne weiteres an ein
ziviles Organ weitergeben kann (hier das Universitätsklinikum Homburg/Saar)
- ob denn auch bei Nichtbeachten des Schreibens man in Ruhe gelassen wird,
denn:
"Was passiert, wenn Sie diese Früherkennungsuntersuchung verpassen?
Dann erhalten Sie automatisch ein Erinnerungsschreiben. Sollten Sie auch
danach die Untersuchung Ihres Kindes nicht wahrnehmen, nimmt das
Gesundheitsamt mit Ihnen Kontakt auf..."
Also ist es quasi schnuppe, ob man es (diese Bescheinigung) weiterleitet,
denn wenn man sie nicht durchführen WÜRDE, so wird es irgendwie auch ohne
die Zustimmung an das Jugendamt gemeldet?
Wie gesagt: Die Vorsorge wird für unsere kleine selbstverständlich gemacht,
aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind oder ernstgemeinte Schreiben
sind: Keine Ahnung :( Weiß jemand mehr?
--
Gruß
Sebastian
Datum: Mon, 25 Jan 2010 00:30:04 +0000 (UTC)
Autor: Sebastian Karkus
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
"Sebastian Karkus" schrieb ...
> ich bekam ein Schreiben über eine anstehende Ü4 vom Universitätsklinikum
> des Saarlandes (als RLP´ler?!)
Vielleicht hat die Pfalz ja sowas nicht. Ich wohne seit über 20 Jahren in
der Südpfalz, und die Region kommt mir manchmal etwas rückständig vor.
http://www.saarland.de/26770.htm
Das Saarland richtete als ERSTES Bundesland ... eine Zentrale
Screeningstelle, das Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) am
Universitätsklinikum Homburg,
> und eine anliegende
> "Untersuchungsbestätigung", mit der man den Kinderarzt
> von der Weitergabe der Daten freispricht.
Ist das die tatsächliche Formulierung? So eine nichtssagende Formulierung
wäre ein regelrechter Persilschein zur Missachtung der ärztlichen
Schweigepflicht.
Ich würde das Formular abändern, so dass der Arzt (nur) berechtigt ist,
weiterzugeben, dass die Untersuchung wahrgenommen wurde und keine
Verdachtsmomente für die Gefährung des Kindeswohls vorliegen.
> - ich weiß nicht, wo und wofür und wie lange welche Daten und wofür
> verwenden werden
Frag die Absender einfach.
> - warum die staatliche Behörde diese Aufgabe so ohne weiteres an ein
> ziviles Organ weitergeben kann (hier das Universitätsklinikum
Vermutlich meint man, dass diese Aufgabe bei medizinischem Personal besser
aufgehoben ist.
> Wie gesagt: Die Vorsorge wird für unsere kleine selbstverständlich
> gemacht, aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind
Wieso Nepp? Wurde etwa auch Geld verlangt?
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de
http://www2.Peter-Becker.de
Datum: Mon, 25 Jan 2010 10:20:05 +0000 (UTC)
Autor: Peter Becker
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
"Sebastian Karkus" schrieb im Newsbeitrag
news:18tlujacb3vfv.dlg@karkus.net...
> Hallo Eltern,
>
> ich bekam ein Schreiben über eine anstehende Ü4 vom Universitätsklinikum
> des Saarlandes (als RLP´ler?!) und eine anliegende
> "Untersuchungsbestätigung", mit der man den Kinderarzt von der Weitergabe
> der Daten freispricht.
>
Das ist in RLP so Gesetz.
Dieses Klinikum im Saarland ist in der Tat die zentrale Stelle für diese
Schreiben.
Als verantwortungsvolle Eltern lässt man die U-Untersuchung sowieso vom
Kinderarzt seiner Wahl durchführen.
Wer das aus welchen Gründen auch immer nicht tut oder nicht tun möchte,
der wird dazu nicht gezwungen.
Es geht dann seinen Weg über das Gesundheitsamt und dann das Jugendamt
(oder anders herum, ich weiß es nicht mehr).
Deshalb ist man noch nicht asozial und bekommt auch die im Grundgesetz
festgelegten Rechte und Pflichten des Erziehungsberechtigten nicht entzogen.
Die staatlichen Institutionen prüfen lediglich den Entwicklungs- und
Gesundheits-
zustand des Kindes.
So einen Fall habe ich im Wohnort bei einer Nachbarin erlebt. Die war mit
ihrem Kind bei der U-Untersuchung, aber hatte diese Bestätigung nicht dabei.
Somit konnte auch keine Stelle von der Untersuchung erfahren, denn der
Kinderarzt darf meines Wissens nach nicht das Ergebnis weiterleiten ohne
diese Einwilligung.
Es ging weiter, dass eine Dame vom Amt nach Hause kam zu meiner
Nachbarin. Sie lies die Dame nicht rein und motzte sie an. Das, was die
Dame sah, reichte ihr jedoch (im positiven Sinne) aus, da die offene
Wohnungstür den Blick auf einen Teil der Wohnung erlaubte. Zudem
war das zu prüfende Kind ja neben seiner Mama für die Dame auch
sichtbar. Das genügte ihr soweit.
Da frage ich mich doch ernthaft, wieso ich mir die Mühe machte mit
diesem Bogen. Aber wenn es halt für die Kinder ist, sieht man über
vieles hinweg.
An der Sache stört mich nur eine Tatsache: die Dame vom Amt
musste bei meiner Nachbarin vorbeikommen. Das ist Arbeitszeit,
welche woanders vermutlich sinnvoller hätte eingesetzt werden können.
Zudem ist mir unklar, wie die Ämter sicherstellen wollen, dass sie
bei dem vorangemeldeten Besuch auch das "richtige" Kind gezeigt
bekommen. Dieses Problem taucht in meinem Kopf auch auf beim Kinderarzt.
Wenn jemand ein "anderes" Kind mitnimmt zum Kinderarzt (nicht
der reguläre, sondern ein anderer, welcher ihn noch nie gesehen
hat), dann bekommt dieser jemand den Freifahrschein. Mir ist noch nicht
so ganz klar, wie dieses System verhindern kann, dass sich ein
Kindesvernachlässiger ein "ordentliches" Kind ausleiht, um damit die
Untersuchung durchführen zu lassen. Wer auch immer so etwas tut
und wer auch immer sein Kind so einem Menschen ausleihen würde,
sei mal dahingestellt.
Wer betrügen will, der wird es tun. Es wird ihm allerdings
erschwert.
Es werden noch einige Untersuchungen kommen, nicht nur beim
Kinderarzt, nein z.B. auch im Kindergarten die Sprachförderungs-
Untersuchung. Diese ist meines Wissens nach auch dann Vorschrift,
wenn man sein Kind nicht im Kindergarten hat. Ebenso die evtl.
nötige Logopädie. Diese muss meines Wissens nach besucht
werden. Dazu gibt es 2 oder 3 Tage im Kindergarten, in denen
eine Fachkraft den Kindergarten besucht und die Kinder dort
bei ihr erscheinen _müssen_. Dies ist schon eine Art Schulpflicht.
Von Eltern habe ich gehört, dass die Uhrzeiten der KiTa-Logopädie
recht unpraktisch für sie waren, wenn das Kind morgens länger
schläft. Die Gründe für das Längerschlafen habe ich nicht näher
hinterfragt, da hat bestimmt jeder seine Gründe.
Aus Berichten, die ich von anderen Eltern hörte, ist es aber
ohne Probleme möglich, mal telefonisch abzusagen bei Krank-
heit des Kindes oder bei geplantem Urlaub. Ja, Urlaub der
Familie, nicht in den Schließzeiten des Kitas - sowas darf es
geben. Nicht alle Eltern bekommen in dieser Ferienzeit Urlaub,
weil Eltern schulpflichtiger Kinder zum Glück oft Vorrang haben.
Also alles nicht so schlimm. Wenn man mit den Sprachförderkräften
über geplante "Nichtbesuche" des Kindes redet, kann man eine
Lösung finden.
Ebenso die U-Untersuchungen des Kindes. Das hat nichts mit
Überwachung zu tun, sondern wirklich nur mit dem Kindeswohl.
Da sieht es mit der jahrzehntelangen Aufbewahrung der Daten
des Einschulungstests ganz anders aus, aber dies ist ein anders
Thema.
Grüße
Carsten
Datum: Mon, 25 Jan 2010 10:20:08 +0000 (UTC)
Autor: Carsten Beckermann
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Re: Weitergabe von Ü-Untersuchungen an Institutionen
Ich weiß jetzt nicht, ob wir das gleiche meinen, aber ich wurde vor
ca. 2 Jahren vom JuA (NRW) mit einen Fragebogen zur J1 Vorsorge
angeschrieben. Nachdem ich das Schreiben ignoriert hatte, wurde ich
noch 2 mal angemahnt ... danach war Ruhe! Natürlich wurden alle
Vorsorgeuntersuchungen gemacht, aber dass ich Andere über den Inhalt
informieren soll, ging mir zu weit! Ich verstehe auch nicht wirklich
den Sinn! Da ich die 3 Briefe ignoriert habe, hätte das JuA doch
eigentlich bei mir auf der Matte stehen müssen um festzustellen ob
mein Kind vernachlässigt (oder schlimmer) wird. Ich habe aber nichts
mehr gehört - offensichtlich werden "nur" Daten gesammelt und es geht
überhaupt nicht um die Kinder :-(
Gr. Tom
Datum: Mon, 25 Jan 2010 10:20:09 +0000 (UTC)
Autor: Tom
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
Hallo,
am 25.01.2010 hast du, Peter Becker, geschrieben:
> "Sebastian Karkus" schrieb ...
>
>> ich bekam ein Schreiben über eine anstehende Ü4 vom Universitätsklinikum
>> des Saarlandes (als RLP´ler?!)
>
> Vielleicht hat die Pfalz ja sowas nicht. Ich wohne seit über 20 Jahren in
> der Südpfalz, und die Region kommt mir manchmal etwas rückständig vor.
>
> http://www.saarland.de/26770.htm
> Das Saarland richtete als ERSTES Bundesland ... eine Zentrale
> Screeningstelle, das Zentrum für Kindervorsorge (ZfK) am
> Universitätsklinikum Homburg,
>
>> und eine anliegende
>> "Untersuchungsbestätigung", mit der man den Kinderarzt
>
>> von der Weitergabe der Daten freispricht.
>
> Ist das die tatsächliche Formulierung? So eine nichtssagende Formulierung
> wäre ein regelrechter Persilschein zur Missachtung der ärztlichen
> Schweigepflicht.
Kann sie dir jetzt leider nicht genau wiedergeben, da Frau es wieder an
sich genommen hat und ich sie nicht wecken möchte :) Aber es ging wohl um
die Weitergabe der Untersuchung - nagel mich nicht bitte auf den Wortlaut
fest.
> Ich würde das Formular abändern, so dass der Arzt (nur) berechtigt ist,
> weiterzugeben, dass die Untersuchung wahrgenommen wurde und keine
> Verdachtsmomente für die Gefährung des Kindeswohls vorliegen.
>
>> - ich weiß nicht, wo und wofür und wie lange welche Daten und wofür
>> verwenden werden
>
> Frag die Absender einfach.
:-) Schon klar, nur wenn es irgendein gängiger Nepp wäre (und davon haben
wir ja genug im Land), dann hätte ich das Schreiben schon entsorgt. Um das
zu wissen, frage ich halt hier...
>> - warum die staatliche Behörde diese Aufgabe so ohne weiteres an ein
>> ziviles Organ weitergeben kann (hier das Universitätsklinikum
>
> Vermutlich meint man, dass diese Aufgabe bei medizinischem Personal besser
> aufgehoben ist.
>
>> Wie gesagt: Die Vorsorge wird für unsere kleine selbstverständlich
>> gemacht, aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind
>
> Wieso Nepp? Wurde etwa auch Geld verlangt?
:-) Träumer :-)
Gestern klingelt das Telefon und man teilt mir mir, ich hätte 15k in bar
gewonnen bei einem Gewinnspiel. Muss nur eine "09(Sprechpause)00"-Rufnummer
anrufen. Der Anrufer verlangte wirklichg kein Geld und versprach nur
welches... Auch wenn da ein Logo von RLP abgebildet ist, so ist es immer
noch kein Zeichen für Seriösität...
Aber wenn das Verfahren ok und bekannt ist, dann hat sich meine Frage
beantwortet.
--
Gruß
Sebastian
Datum: Tue, 26 Jan 2010 08:20:11 +0000 (UTC)
Autor: Sebastian Karkus
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
Hallo,
am 25.01.2010 hast du, Carsten Beckermann, geschrieben:
> "Sebastian Karkus" schrieb im Newsbeitrag
> news:18tlujacb3vfv.dlg@karkus.net...
>> Hallo Eltern,
>>
>> ich bekam ein Schreiben über eine anstehende Ü4 vom Universitätsklinikum
>> des Saarlandes (als RLP´ler?!) und eine anliegende
>> "Untersuchungsbestätigung", mit der man den Kinderarzt von der Weitergabe
>> der Daten freispricht.
>>
>
> Das ist in RLP so Gesetz.
> Dieses Klinikum im Saarland ist in der Tat die zentrale Stelle für diese
> Schreiben.
Ah, ok, danke für die weitere Bestätigung.
> Als verantwortungsvolle Eltern lässt man die U-Untersuchung sowieso vom
> Kinderarzt seiner Wahl durchführen.
Logisch.
> Wer das aus welchen Gründen auch immer nicht tut oder nicht tun möchte,
> der wird dazu nicht gezwungen.
>
> Es geht dann seinen Weg über das Gesundheitsamt und dann das Jugendamt
> (oder anders herum, ich weiß es nicht mehr).
Siehst- und hier war ich auch stutzig, denn in dem Schreiben wird das ja
angekündigt, dass man vom Jugendamt einen Besuch bekommt, wenn man sie
NICHT macht.Wenn sie also wissen, dass man sie NICHT macht, warum sollen
sie denn nicht wissen, dass man sie macht? Oder andersrum: Wenn sie den
Nachweis einer Untersuchung verlangen, diese dann nicht bekommen, dann
schließen sie automatisch auf eine nichtstattgefundene U und schickt das
Jugendamt hin. Und welche Rechte hat dies, wenn (rein theoretisch) man
denen die Informationen verweigert?
Immerhin gibt es so viele kaputte, die ihren Kindern im Moment die
Impfungen verweigern, da sie hinter diesen irgendwelche
Verschwörungstheorien vermuten - die kommen damit scheinbar tatsächlich
durch!
>
> Deshalb ist man noch nicht asozial und bekommt auch die im Grundgesetz
> festgelegten Rechte und Pflichten des Erziehungsberechtigten nicht entzogen.
>
> Die staatlichen Institutionen prüfen lediglich den Entwicklungs- und
> Gesundheitszustand des Kindes.
Versteh mich nicht falsch- ich bin auf dieser Seite und finde das auch gut
- nur ist mir das Schreiben halt ein wenig "faul" vorgekommen und deshalb
die Frage. Hatten das bei meinem Erstgeborenen aus erster Ehe damals nicht.
> So einen Fall habe ich im Wohnort bei einer Nachbarin erlebt. Die war mit
> ihrem Kind bei der U-Untersuchung, aber hatte diese Bestätigung nicht dabei.
>
> Somit konnte auch keine Stelle von der Untersuchung erfahren, denn der
> Kinderarzt darf meines Wissens nach nicht das Ergebnis weiterleiten ohne
> diese Einwilligung.
>
> Es ging weiter, dass eine Dame vom Amt nach Hause kam zu meiner
> Nachbarin. Sie lies die Dame nicht rein und motzte sie an. Das, was die
> Dame sah, reichte ihr jedoch (im positiven Sinne) aus, da die offene
> Wohnungstür den Blick auf einen Teil der Wohnung erlaubte. Zudem
> war das zu prüfende Kind ja neben seiner Mama für die Dame auch
> sichtbar. Das genügte ihr soweit.
>
> Da frage ich mich doch ernthaft, wieso ich mir die Mühe machte mit
> diesem Bogen. Aber wenn es halt für die Kinder ist, sieht man über
> vieles hinweg.
Tja- siehe Impfverweigerer oben...
> An der Sache stört mich nur eine Tatsache: die Dame vom Amt
> musste bei meiner Nachbarin vorbeikommen. Das ist Arbeitszeit,
> welche woanders vermutlich sinnvoller hätte eingesetzt werden können.
>
> Zudem ist mir unklar, wie die Ämter sicherstellen wollen, dass sie
> bei dem vorangemeldeten Besuch auch das "richtige" Kind gezeigt
> bekommen. Dieses Problem taucht in meinem Kopf auch auf beim Kinderarzt.
>
> Wenn jemand ein "anderes" Kind mitnimmt zum Kinderarzt (nicht
> der reguläre, sondern ein anderer, welcher ihn noch nie gesehen
> hat), dann bekommt dieser jemand den Freifahrschein. Mir ist noch nicht
> so ganz klar, wie dieses System verhindern kann, dass sich ein
> Kindesvernachlässiger ein "ordentliches" Kind ausleiht, um damit die
> Untersuchung durchführen zu lassen. Wer auch immer so etwas tut
> und wer auch immer sein Kind so einem Menschen ausleihen würde,
> sei mal dahingestellt.
Interessanter Gedanke. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit der
Kindesausleihe eher gering...
Du, leih mir mal dein Kind, ich will nicht, dass das Amt mein verhungertes
Balg sieht...
> Ebenso die U-Untersuchungen des Kindes. Das hat nichts mit
> Überwachung zu tun, sondern wirklich nur mit dem Kindeswohl.
> Da sieht es mit der jahrzehntelangen Aufbewahrung der Daten
> des Einschulungstests ganz anders aus, aber dies ist ein anders
> Thema.
Das gibt es?
--
Gruß
Sebastian
Datum: Tue, 26 Jan 2010 08:20:15 +0000 (UTC)
Autor: Sebastian Karkus
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Ü-UntersuchungenRe: Weitergabe von an Institutionen
Hallo,
am 25.01.2010 hast du, Tom, geschrieben:
> Ich weiß jetzt nicht, ob wir das gleiche meinen, aber ich wurde vor
> ca. 2 Jahren vom JuA (NRW) mit einen Fragebogen zur J1 Vorsorge
> angeschrieben. Nachdem ich das Schreiben ignoriert hatte, wurde ich
> noch 2 mal angemahnt ... danach war Ruhe! Natürlich wurden alle
> Vorsorgeuntersuchungen gemacht, aber dass ich Andere über den Inhalt
> informieren soll, ging mir zu weit! Ich verstehe auch nicht wirklich
> den Sinn! Da ich die 3 Briefe ignoriert habe, hätte das JuA doch
> eigentlich bei mir auf der Matte stehen müssen um festzustellen ob
> mein Kind vernachlässigt (oder schlimmer) wird. Ich habe aber nichts
> mehr gehört - offensichtlich werden "nur" Daten gesammelt und es geht
> überhaupt nicht um die Kinder :-(
> Gr. Tom
Was zeigt, dass das System doch für die Nüsse ist und wirklich nur stupide
Datensammlung stattfindet. Es sei denn, die klopfen bald wieder auf deiner
Matte :)
--
Gruß
Sebastian
Datum: Tue, 26 Jan 2010 08:20:16 +0000 (UTC)
Autor: Sebastian Karkus
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Ã-UntersuchungenRe: Weitergabe von an
Institutionen
* Sebastian Karkus schrieb am 2010-01-25:
> - ich weià nicht, wo und wofür und wie lange welche Daten und wofür
> verwenden werden
Frag einfach dort nach oder schau alternativ ins Gesetz. In Thüringen
ist das dort alles geregelt.
> - ob denn auch bei Nichtbeachten des Schreibens man in Ruhe gelassen wird,
Thüringen verschickt beim ersten Verpassen des Termins eine Ermahnung.
Falls dann immer noch nichts passiert, werden die Daten an das Jugendamt
weitergegeben. Das kann dann einen Hausbesuch abstatten. Also ähnlich
wie bei dir. Jedoch werden die Daten von einem Institut des Landes
gesammelt.
Besten GruÃ
--
Jens Kubieziel http://www.kubieziel.de
Man muà verstehen, die Früchte seiner Niederlagen zu ernten.
Otto Stoessl
Datum: Tue, 26 Jan 2010 10:04:50 +0100
Autor: Jens Kubieziel
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Re: Weitergabe von Ü-Untersuchungen an Institutionen
[ Followup nach dsfk ]
Sebastian Karkus schrieb:
> Siehst- und hier war ich auch stutzig, denn in dem Schreiben wird das ja
> angekündigt, dass man vom Jugendamt einen Besuch bekommt, wenn man sie
> NICHT macht.Wenn sie also wissen, dass man sie NICHT macht, warum sollen
> sie denn nicht wissen, dass man sie macht? Oder andersrum: Wenn sie den
> Nachweis einer Untersuchung verlangen, diese dann nicht bekommen, dann
> schließen sie automatisch auf eine nichtstattgefundene U und schickt das
> Jugendamt hin.
Wenn ein Arzt im Saarland die Untersuchung durchführt, dann ist er
nach § 8a Abs. 2 ÖGDG verpflichtet, folgende Information über die
Teilnahme an die Zentralstelle weiterzuleiten:
1. Familiennamen des Kindes (jetziger Name mit Namensbestandteilen),
2. Vornamen des Kindes,
3. Tag und Ort der Geburt des Kindes,
4. Geschlecht des Kindes,
5. gesetzliche Vertreterin und/oder gesetzlicher Vertreter des
Kindes,
6. gegenwärtige Anschrift der gesetzlichen Vertreterin und/oder des
gesetzlichen Vertreters des Kindes,
7. Datum der Durchführung der Früherkennungsuntersuchung,
8. Bezeichnung der durchgeführten Früherkennungsuntersuchung.
Das wird mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Fehlt für ein gemeldetes Kind eine Untersuchung, wird eine
entsprechende Einladung verschickt.
Gehen die Eltern daraufhin zu einem Arzt im Saarland, so übermittelt
dieser die Daten aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung an die
Zentralstelle und der Fall ist erledigt.
Ein Arzt in einem anderen Bundesland darf dies nur tun, wenn er die
entsprechende Schweigepflichtsentbindung hat (vermutlich ist dies der
Zweck der beigelegten Karte).
> Und welche Rechte hat dies, wenn (rein theoretisch) man
> denen die Informationen verweigert?
Nach der zweiten erfolglosen Einladung wird der Datensatz an das
zuständige Gesundheitsamt übermittelt, die erklären den Eltern dann,
wozu die Untersuchung gut ist.
Wird die Untersuchung dann immer noch nicht durchgeführt, bekommt das
Jugendamt die Daten, und das wird sich dann ein eigenes Bild machen,
was seiner Auffassung nach dem Kindeswohl am zuträglichsten ist.
> Versteh mich nicht falsch- ich bin auf dieser Seite und finde das auch gut
> - nur ist mir das Schreiben halt ein wenig "faul" vorgekommen und deshalb
> die Frage. Hatten das bei meinem Erstgeborenen aus erster Ehe damals nicht.
§ 8a ÖDGD trat erst am 1.4. 2007 in Kraft.
> > So einen Fall habe ich im Wohnort bei einer Nachbarin erlebt. Die war mit
> > ihrem Kind bei der U-Untersuchung, aber hatte diese Bestätigung nicht dabei.
War das im Saarland?
War sie rechtzeitig beim Kinderarzt, nach einer Aufforderung durch die
Screeningstelle oder erst aufgrund der schriftlichen Aufforderung des
Gesundheitsamts?
Die Bestätigung ist erst dann notwendig, wenn das Gesundheitsamt
bereits durch die Screeningstelle eingeschaltet wurde.
Der Arzt übermittelt die Meldung über die Teilnahme an der
Untersuchung nämlich nicht dem Gesundheitsamt, sondern nur der
Screningstelle.
Die Screeningstelle meldet dem Gesundheitsamt nur die Daten von
Kindern, die trotz zweimaliger Aufforderung nicht bei der Untersuchung
waren.
Wenn _nach_ der Einschaltung des Gesundheitsamtes die Untersuchung
durchgeführt wurde, wird das nicht dem GA weitergeleitet.
Das Bestätigungsformular bzw. die Einverständniserklärung über die
Weiterleitung der Daten ist also nur notwendig, wenn:
- die Untersuchung nicht im Saarland durchgeführt wird,
- die Aufforderung für die Untersuchung nicht mehr von der
Screeningstelle, sondern schon vom Gesundheitsamt kommt, oder
- die Laufzeiten sich überschneiden und die Screeningstelle die
Meldung des Arztes erst bekommt, nachdem das GA schon eingeschaltet
wurde.
In allen Fällen kann man dem GA natürlich auch den Eintrag im gelben U-
Heft zeigen; dort stehen dann aber mehr Daten als in der normalen
Bestätigung.
> > Somit konnte auch keine Stelle von der Untersuchung erfahren, denn der
> > Kinderarzt darf meines Wissens nach nicht das Ergebnis weiterleiten ohne
> > diese Einwilligung.
Das _Ergebnis_ interessiert die saarländische Screeningstelle nicht;
nur die Teilnahme.
Datum: Tue, 26 Jan 2010 12:40:10 +0000 (UTC)
Autor: Bernhard Muenzer
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Re: Weitergabe von Ü-Untersuchungen an Institutionen
Bernhard "Ingrid" Muenzer schrieb:
> Wenn ein Arzt im Saarland die Untersuchung durchführt [..]
Ooops - ich hatte überlesen, dass das Kind in RLP gemeldet ist und nur
das Schreiben aus dem Saarland kommt; deswegen hatte ich nur die
Rechtslage im Saarland recherchiert.
Offenbar gibt es in RLP jetzt auch ein ähnliches Gesetz wie im
Saarland, und in der Durchführungsverordnung steht dann wohl, dass als
Screeningstelle ebenfalls die öffentlich-rechtliche Screeningstelle im
Saarland zuständig ist.
Es ist auch zweckmäßig, bundesweit nur eine zentrale Stelle zu
betreiben, da dies viele falsche Alarme (wenn man einen Arzt in einem
anderen Bundesland besucht oder wenn man in ein anderes Bundesland
umzieht) vermeiden kann.
Datum: Tue, 26 Jan 2010 04:55:36 -0800 (PST)
Autor: Bernhard Muenzer
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Re: Weitergabe von Ü-Untersuchungen an Institutionen
Bernhard "Ingrid" Muenzer schrieb:
> Es ist auch zweckmäßig, bundesweit nur eine zentrale Stelle zu
> betreiben [..]
... aber das würde ja die Länderhoheit untergraben.
Eine (nicht mehr ganz aktuelle) Übersicht über die Regelungen in den
einzelnen Bundesländern findet man hier:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=60481
Am sparsamsten sind die Bayern; dort gibt es keine Stelle, die die
Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen überprüft; aber ohne Nachweis
der Untersuchungen gibt es kein Landeserziehungsgeld und keinen
Kindergartenplatz.
Am rigorosesten sind die Hessen: da wird der Schritt mit dem
Gesundheitsamt übersprungen und eine versäumte Untersuchung gleich dem
Jugendamt gemeldet, die ärztliche Schweigepflicht bei Anhaltspunkten
für eine Gefährdung des Kindeswohls ist gegenüber dem Jugendamt
aufgehoben, und Blutproben werden von einer zentralen Behörde
gesammelt und ausgewertet.
Die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen - soweit vorhanden - sind hier
zusamengefasst:
http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5049
Datum: Tue, 26 Jan 2010 08:22:32 -0800 (PST)
Autor: Bernhard Muenzer
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Re: Weitergabe von Ü-Untersuchungen an Institutionen
On 26 Jan., 09:20, Sebastian Karkus wrote:
> Hallo,
> am 25.01.2010 hast du, Tom, geschrieben:
>
> > Ich weiß jetzt nicht, ob wir das gleiche meinen, aber ich wurde vor
> > ca. 2 Jahren vom JuA (NRW) mit einen Fragebogen zur J1 Vorsorge
> > angeschrieben. Nachdem ich das Schreiben ignoriert hatte, wurde ich
> > noch 2 mal angemahnt ... danach war Ruhe! Natürlich wurden alle
> > Vorsorgeuntersuchungen gemacht, aber dass ich Andere über den Inhalt
> > informieren soll, ging mir zu weit! Ich verstehe auch nicht wirklich
> > den Sinn! Da ich die 3 Briefe ignoriert habe, hätte das JuA doch
> > eigentlich bei mir auf der Matte stehen müssen um festzustellen ob
> > mein Kind vernachlässigt (oder schlimmer) wird. Ich habe aber nichts
> > mehr gehört - offensichtlich werden "nur" Daten gesammelt und es geht
> > überhaupt nicht um die Kinder :-(
> > Gr. Tom
>
> Was zeigt, dass das System doch für die Nüsse ist und wirklich nur stupide
> Datensammlung stattfindet. Es sei denn, die klopfen bald wieder auf deiner
> Matte :)
>
> --
> Gruß
> Sebastian
Nach ca. 2 Jahren (letzte Mahnung 1 Jahr) glaube ich das wohl kaum!
Wenn das ein Frühwarnsystem sein soll, dann darf man sich nicht
wundern wenn Kinder nach Jahren in der Gefriertruhe gefunden werden
und keiner hat was gemerkt ....
Tom
Datum: Tue, 26 Jan 2010 16:50:08 +0000 (UTC)
Autor: Tom
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
Am Mon, 25 Jan 2010 10:20:08 +0000 (UTC) schrieb Carsten Beckermann:
> Da sieht es mit der jahrzehntelangen Aufbewahrung der Daten
> des Einschulungstests ganz anders aus, aber dies ist ein anders
> Thema.
Geht es da nicht evtl. um langjährige Forschungen (Vergleiche über
Jahrzehnte hinweg)? Ansonsten wüßte ich nicht, was jemand mit einem
jahrzehntealten Einschulungstest groß anfangen könnte. Sonderlich
aussagekräftig für die Zukunft dürfte der ja kaum sein.
Grüße,
Frank
Datum: Wed, 27 Jan 2010 09:25:06 +0000 (UTC)
Autor: Frank Hucklenbroich
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
"Sebastian Karkus" schrieb ...
> >> Wie gesagt: Die Vorsorge wird für unsere kleine selbstverständlich
> >> gemacht, aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind
> >
> > Wieso Nepp? Wurde etwa auch Geld verlangt?
>
> :-) Träumer :-)
Warum?
> Gestern klingelt das Telefon und man teilt mir mir, ich hätte 15k in bar
> gewonnen bei einem Gewinnspiel. Muss nur eine
> "09(Sprechpause)00"-Rufnummer anrufen.
Hübsch. Schade dass man bei einem telefonischen Überfall in der Regel nicht
voll da ist. (Deswegen wird es ja per Telefon gemacht.) Sonst wäre notieren
der Nummer und Meldung an die Netzaufsichtsbehörde der zwingende nächste
Schritt. Nur wenn die Opfer zusammenhalten, lassen sich solche Seuchen
eindämmen.
Ein ähnliches Beispiel ist hier:
http://www1.peter-becker.de/Fundgrube/Recht/Aktion/DeutscheReiseSpiel/_inhalt.htm
> Der Anrufer verlangte wirklich kein Geld und versprach nur
> welches...
und verlässt sich drauf, dass das Opfer die Kostenfalle in der Nummer nicht
bemerkt.
PS Kennst Du das momentane Nachtprogramm vom Kinderkanal? Am Ende der
15-Minuten-Periode ist auch so eine Gewinnspielsatire.
> Auch wenn da ein Logo von RLP abgebildet ist, so ist es immer
> noch kein Zeichen für Seriösität...
Stimmt. Andererseits kann es auch seriös sein. Darum ist die Frage im
Einzelfall notwendig.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de
http://www2.Peter-Becker.de
Datum: Wed, 27 Jan 2010 11:25:03 +0000 (UTC)
Autor: Peter Becker
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Re: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen
Hallo,
am 27.01.2010 hast du, Peter Becker, geschrieben:
> "Sebastian Karkus" schrieb ...
>
>>>> Wie gesagt: Die Vorsorge wird für unsere kleine selbstverständlich
>>>> gemacht, aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind
>>>
>>> Wieso Nepp? Wurde etwa auch Geld verlangt?
>>
>> :-) Träumer :-)
>
> Warum?
Weil dort kein Geld verlangt wurde.
>> Gestern klingelt das Telefon und man teilt mir mir, ich hätte 15k in bar
>> gewonnen bei einem Gewinnspiel. Muss nur eine
>> "09(Sprechpause)00"-Rufnummer anrufen.
>
> Hübsch. Schade dass man bei einem telefonischen Überfall in der Regel nicht
> voll da ist. (Deswegen wird es ja per Telefon gemacht.) Sonst wäre notieren
> der Nummer
die nicht übertragen wird...
> und Meldung an die Netzaufsichtsbehörde der zwingende nächste
> Schritt.
was bereits geschehen ist mit der beworbenen Rufnummer. Aber das ist eh OT.
[...]
--
Gruß
Sebastian
Datum: Fri, 29 Jan 2010 00:10:04 +0000 (UTC)
Autor: Sebastian Karkus
|
OT Nepp (war: Weitergabe von ?-Untersuchungen an Institutionen)
"Sebastian Karkus" schrieb ...
> am 27.01.2010 hast du, Peter Becker, geschrieben:
> > "Sebastian Karkus" schrieb ...
> >
> >>>> gemacht, aber ob solche Schreiben nun ein Nepp sind
> >>> Wieso Nepp? Wurde etwa auch Geld verlangt?
> >> :-) Träumer :-)
> > Warum?
> Weil dort kein Geld verlangt wurde.
Dann war das ein sprachliches Missverständnis. Unter "Nepp" versteht man das
Fordern von Geld (ohne angemessene Gegenleistung).
http://de.wiktionary.org/wiki/Nepp
Ich konnte mir das bei einem solchen Schreiben nicht vorstellen und habe
darum gefragt, wieso Du nach Nepp fragst.
> > Schade dass man bei einem telefonischen Überfall in der Regel nicht
> > voll da ist. (Deswegen wird es ja per Telefon gemacht.) Sonst wäre
> > notieren der Nummer
>
> die nicht übertragen wird...
Ist mittlerweile zwar Pflicht, aber natürlich halten sich Ganoven nicht
dran.
Zur Zeit, als das noch nicht Pflicht war, habe ich mir in einem solchen Fall
beholfen, indem ich dem Anrufer eine Falle stellt, um schriftliches zu
bekommen. Aber bei diesem Anruf war ich zufällig "einsatzbereit" für sowas.
Diesen Ganoven wurde das Handwerk gelegt durch einen Unterlassungsprozess
vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
--
Gruß,
Peter
http://www.Peter-Becker.de
http://www2.Peter-Becker.de
Datum: Fri, 29 Jan 2010 12:00:08 +0000 (UTC)
Autor: Peter Becker
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