Alle tun es!
Alle tun es!
Pamphlet
Alle tun es! Man muss nur gesunde Naechstenliebe treiben. Als er zum
Auserwaehlten genannt wurde, da war er ploetzlich traurig und in einem
Interview gab es zu, dass er sich so was nicht wollte. Das kann man sehr
gut verstehen. Ihm war es klar, dass er nur deshalb gewaehlt wurde, weil
er unter Gleichgesinnten der schlechteste gewesen war, dass sie gegen ihn
viel Kompromittierendes in den Haenden haben, um ihn dadurch zur
absoluten Gehorsamkeit zu zwingen. Danach ueberlegte er sich alles noch
mal und akzeptierte die Ernennung. Sex leuchtet ihm wegen des Alters
jetzt nicht mehr. Also er liess sich zu einer Wudu-Puppe machen, welche
von ehemaligen Kameraden voll kontrolliert und gesteuert wird. Es geschah
blitzschnell, so dass er keine Zeit hatte, die offenen Rechnungen zu
bezahlen und von seinen Geliebten Abschied zu nehmen. Im diesen Moment
lief sein ganzes Leben vor seinen Augen vorbei, weil er fuer seine
Vergangenheit starb, um keine Zukunft zu haben. Puppen haben doch keine
Vergangenheit und keine Zukunft, nur Gegenwart, bis sie abgestinkt sind.
Er steckte Schuldgefuehle wegen eines jungen Studenten einfach weg. Den
schlanken, hohen und huebschen mit wunderschoenen Augen und langem Ding
dazwischen Student, welchen er wie ein Pate mit vollem seinen Wuerzelchen
geliebt hat, musste er einfach im Stich lassen. Das Maedchen, welche ihm
wie Penelope dem Odysseus oder Dulchinea aus Tobos dem Don Quichotte den
Trost und Zuflucht zwischen eigenen Bruesten gewaehrt hat, liess er
sitzen. Diese beide, vielleicht auch andere, kommen aus der Gegend, wo
das Wurzelein des Auserwaehlten das Licht des Lebens erste Mal erblickt
hat. Ach! Wie gut kam er bei den Jugendlichen vor! Er fotografierte sich
mit dem Selbstausloeser im Moment des hoechsten Ausbruchs des Organismus
mit der Hoffnung, das eigene mit Orgasmus verzerrte Gesicht in Zeiten der
alterbedingten Sexunfaehigkeit auf dem Foto zu betrachten und vielleicht
doch etwas zu fuehlen. Unser Held war so eine ausgelassene Amorette!
Cupidon selbst ist ein Mensch geworden! konnte man sagen. Er ist
gekommen, um uns alle von sexuellen Suenden abzuwaschen.
Als der Schandewahl auf ihn gefallen war, unternahm die Truppe des
Schamanenstaats eine Saeuberungsaktion, in dem alle Spermaspuren des
Amors ueberall beseitigt wurden. Ganzes Internet wurde durchforstet, um
saemtliche Materialien zu entfernen oder entfernen zu lassen. Das haben
sie umsonst gemacht. Information ist unsterblich! Nachdem die Puppe
abgekratzt haben wird, alle Informationen ueber ihn und die ganze
Wahrheit werden wieder auftauchen. Ist unser Held so schlecht, wie es
hier ganz uebertrieben beschrieben wurde? Ganz und gar nicht! Alle tun
es. Er traegt doch keine Schuld daran, dass der Student einige Jahre vor
aufsprang, um KFZ seines geliebten Pates zu umarmen. Danach wurde er
sofort fuer verrueckt erklaert und verschwand in einer psychiatrischen
Abteilung, wo ihm hoechst wahrscheinlich mittels der
Elektroschocktherapie das Gehirn ausgebrannt und er zum schweren
Pflegefall gemacht wurde, so dass er nicht in der Lage wird, seine Mutter
zu erkennen. Er flog ueber dem Kuckucksnest ganz umsonst. Vielleicht
wollte er nach der Umarmung seines Liebhabers Anspruch auf eine Abfindung
zu erheben. Doch die Vormunde des Auserwaehlten meinten, dass sie mit dem
armen Student keinen Sex gehabt haben, weshalb er kein Recht auf eine
Entschaedigung hat. Das Maedchen, jetzt eine junge Frau, sprang auf den
ehemaligen Liebhaber vor einigen Tagen auf, um ihn auch zu umarmen, wie
nur eine sitzen gelassene Frau umarmen kann. Jetzt erklaerte man auch sie
fuer verrueckt. Wenn es weiter so gehen wird, wird man uns alle fuer
ungesund halten. Recht auf Gesundheit wird nur den Schamanen nicht
vorenthalten, welche ihre perverse Gesundheit ueberall in der Welt
treiben. Es vergeht keinen Tag ohne, dass irgendwo in der Welt Schamanen
Entschaedigungen und Abfindungen in dreistelliger Millionenhoehe bezahlen
muessen, weil sie mit ihrer alles rund um schlagende sexuelle Gesundheit
an Kinder und Jugendliche vergangen waren.
Kloster und Konventen sind zu Harem geworden, wo eine fette
Autoritaetssau immer vorbeikommen kann, um dort aus sich Legionen
mikroskopisch kleinen Daemonen mit Schwaenzchen austreiben zu lassen.
Einem, gemaess Schriften, wurde auch befohlen, eigene Daemonen in die
Schweine auszutreiben. Verrueckt, wie in unseren zwei vorherigen Faellen,
gewordene arme unschuldige Schweine haben sich den Leben genommen. Also,
Exhibitionismus gehoert zu besten Methoden des selbst Exorzismus der
Schamanen. Diese treiben Daemonen mit allem aus, was sich bewegt. Affen
auch treiben unter sich Daemonen so oft aus, wie es Verstaerkung der
sozialen Beziehungen benoetigt. Wie stark soll soziale Beziehungen in
Klostern und Konventen sein! Sie setzen sich aggressiv und entschlossen
in alle Fragen des Sextums ein, weil sie sich fuer absolute Autoritaeten
in diesem Bereich halten und Sextum zum Kern ihrer Weltanschauung
gehoert. Und nicht umsonst!
Umsonst hat einer Autoritaet der konkurrierenden Schamanenklicke
vorgeschlagen, Zoelibat abzuschaffen. Einfuehrung des Zoelibats hat in
schamanischen Perversitaet nichts geaendert. Zoelibat sollte nur Symptome
heilen, nicht die Krankheit selbst, was er auch nicht geschafft hat.
Luege und Widerspruch dem gesunden Verstand unter Dogmen der
Weltanschauung verursacht diese and andere Krankheiten. Obwohl geben sich
Schamanen fuer gesund aus, ist ihre Weltanschauung krank.
Fazit. Die kranke Weltanschauung wird so oder so aufgehoben werden: Gutes
an sie wird aufrechterhalten und Boeses wird durch nicht so boese ersetzt
werden. Dialektik kann man doch nicht bestreiten. Sind die anderen
besser? Gar nicht! Alle tun es.
Datum: 26 Dec 2009 11:03:22 GMT
Autor: Geist der Wahrheit
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Offene Programmbeschwerde
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An die Intendantin
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Appelhofplatz 1
50667 Köln
Offene Programmbeschwerde
Bremerhaven, 24.12.2009
Sehr geehrte Frau Piel,
ich erhebe Programmbeschwerde
1. gegen den Film "Heilung unerwünscht", produziert von der Redaktion "die
story",
wegen schwerer handwerklicher Fehler
2. gegen die Redaktion "die story" und gegen die Redaktion "hart aber fair"
wegen schwerer handwerklicher Fehler
3. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen
Vernachlässigung
ihrer Aufsichtspflicht
4. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen Vertuschung
handwerklicher Fehler
5. gegen die Redaktion "die story" und gegen die Redaktion "hart aber fair"
wegen
massiver Schleichwerbung
6. gegen die Kontrollinstanzen in und über diesen Redaktionen wegen Vertuschung
der Schleichwerbung und der eigenen Verantwortlichkeit
Um es gleich klar zu sagen: ich halte den Fall für den dreistesten und
spektakulärsten Fall von Schleichwerbung und Totalversagen in einem
öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, den es je in Deutschland gegeben hat.
Bevor Sie in die Schublade der Standardausreden greifen, rate ich Ihnen,
meine Beschwerde extrem genau zu lesen. Ich habe sehr intensiv recherchiert
und mein Material, das ein Buch füllt, zeigt, daß in Ihrem Haus gepfuscht
wurde, und das nicht zu knapp.
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1. Reklame/Schleichwerbung
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Es ist für jeden klar denkenden Menschen deutlichst zu sehen, daß der
Film "Heilung unerwünscht" Behauptungen aufstellt, die eine positive
Stellungnahme FÜR die B12-Salbe darstellen und die Zuschauer positiv
für die Salbe beeinflussen.
Darüber hinaus benutzt der Film starke emotionale Bilder und Sequenzen,
auf die ich jedoch nicht näher eingehen werde. Mir geht es um Sachaussagen
und Tatsachenbehauptungen, die nachweislich unwahr sind.
Ein Teil dieser Tatsachenbehauptungen beschreibt die Salbe als ein
erwiesenermaßen wirksames Medikament.
Die Salbe ist jedoch kein Medikament, sie ist nicht als Medikament
zugelassen, und sie ist - in Widerspruch zu den Tatsachenbehauptungen -
auch nicht in Studien erfolgreich als wirksames Medikament bewiesen
worden.
Diese Salbe wird dennoch als demnächst auf den Markt kommend beschrieben
und es werden bei den Kranken aufgrund der intensiven Wirksamkeitsbeschreibungen
große Hoffnungen - und damit ein Kaufanreiz erweckt. Das ist nichts anderes
als Reklame.
Sie mögen hier behaupten wollen, daß weder Klaus Martens, der Autor
des Films, noch der WDR für diese Reklame Geld oder geldwerte
Vorteile erhalten hätten. Doch selbst wenn das so sein solle, ändert es
nichts daran, daß für die Salbe intensiv geworben wurde und somit
dem Hersteller und der Vertriebsfirma der Salbe ein ERHEBLICHER Vorteil
entstanden ist.
Wenn ich die Sendetermine richtig mitgeteilt bekommen habe, wurde der
Film, bzw die de-fakto-Reklame gesendet:
ARD, 19.10.2009: 3/4 Stunde
ARD, 23.10.2009: 3/4 Stunde
Phoenix, 23.10.2009: 1 Stunde
Phoenix, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 24.10.2009: 1 Stunde
1Extra, 04.11.2009: 1 Stunde
Hinzu kommen noch je 1x rund 20 Minuten de-fakto-Werbeblock in
"hart aber fair", plus Wiederholung davon.
Zusammen 6 volle Stunden Sendezeit, die für Hersteller und Vertriebsfirma
einen geldwerten Vorteil in Höhe von mehreren Millionen Euro darstellen.
Für diesen Vorteil sind Klaus Martens, der Autor des Films, sowie die
Redaktionen "die story" und "hart aber fair", sowie Frank Plasberg
verantwortlich, ebenso die übergeordneten Organe des Senders, einschließlich
Rundfunkrat und Intendantin.
Auch wenn man bis zur ersten Sendung nichts von dem Inhalt wußte,
so hätte man die weiteren Ausstrahlungen sofort verhindern müssen.
Doch das ist nicht geschehen.
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2. Verbreitung und Ausnützung von Verschwörungsszenarios
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Sie werden vielleicht einwenden wollen, daß die Salbe zum Zeitpunkt der
Erstsendung noch nicht auf dem Markt war. Doch genau dies ist ein
elementarer Teil der Täuschung. Die Zuschauer werden absichtlich im
Glauben gelassen, alles sei noch offen. Das erhöht die Spannung, das
erhöht den emotionalen Druck, und es trägt - was entscheidend ist -
zur Unterstreichung des Verschwörungsszenarios der Pharmakonzerne bei.
Wäre die Salbe zum Zeitpunkt der Erstsendung kaufbar, würde all dies
wirkungslos kollabieren.
Sie werden vielleicht einwenden wollen, daß der Autor und die
Redaktion "die story" den Termin des Beginns der Salbenproduktion
nicht kannten. Doch dies spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist
vielmehr der umgekehrte Weg: daß dem HERSTELLER der Sendetermin,
und damit die definitive Entscheidung "Film wird gesendet", bekannt
wurde. Denn es ist DIESE Information, die sein geschäftliches Risiko
nahezu auf NULL minimiert, und die ihm erlaubt, auf fast jegliche
werbliche Maßnahme zu verzichten, denn die ihm kostenlos zuteil
werdende Werbewirkung des Films hat einen geldwerten Vorteil
von mehreren Millionen Euro.
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3. Unzulässige Parteinahme
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In Film und Buch macht der Autor Klaus Martens Tatsachenbehauptungen, die
nicht der Wahrheit entsprechen. Auch wenn der Autor in Verkennung der Realität
Dinge falsch versteht und deswegen falsch darstellt, haben die Redaktionen
"die story" und "hart aber fair" die Pflicht, die Tatsachenbehauptungen zu
überprüfen, zu korrigieren bzw notfalls die Sendung zu verhindern.
Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen, obwohl schon eine kurze Recherche
im WWW zeigt, daß die Aussagen des Films grob unwahr sind.
Angenommen, der Autor hätte für die de-fakto-Werbeaktion einen geldwerten
Vorteil erhalten, so hätte dies weder bei den Redaktionen noch den
übergeordneten Instanzen die Pflicht zur Kontrolle gemindert. Das Gleiche
gilt aber auch dann, wenn der Autor KEINEN geldwerten Vorteil bekommt und
es allein seine ideologische Brille ist, die ihn zu den im Film gemachten
Aussagen zwingt.
Redaktionen und übergeordnete Instanzen sind in der Pflicht zur Kontrolle.
Dieser Pflicht sind sie nicht nachgekommen. Damit haben sie eine unzulässige
Parteinahme für Hersteller und Vertriebsfirma der Salbe erbracht. Dem Autor
mag man notfalls eine ideologische Brille als Entschuldigung zugute halten,
doch das gilt nicht für die Redaktionen und die übergeordneten Instanzen.
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4. Wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen, Feindbild Pharmaindustrie
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In Film und Buch behauptet Klaus Martens, die Pharmaindustrie habe die Salbe
verhindert. Das ist ein krasser Fall wissentlich falscher Tatsachenbehauptung.
ERSTENS
Erstens hat Klingelhöller in seiner ersten Firma, zweitens danach die
Aktiengesellschaft, und drittens später der neue Patentbesitzer Rüdiger
Weiss jederzeit die Salbe selbst herstellen können. Niemand hätte ihn/sie
daran gehindert. In Buch und Film bringt Martens sogar die Fakten, die
seine Sachaussage als unwahr entlarven. Doch durch seine perfide
manipulative Darstellung werden diese Fakten vom Zuschauer nicht erkannt.
ZWEITENS
Mehrere Pharmafirmen haben sich ernsthaft um die Salbe bemüht. Eine dieser
Firmen ist Galderma. Die Versuche mit der Salbe haben jedoch gezeigt, daß
sie nicht verwendungsfähig für den Einsatz als Medikament ist. Die Versuche
haben diese Firmen mehrere Millionen Dollar gekostet. Die pauschale Aussage
des Films, "die Pharmaindustrie" hätte die Salbe VERHINDERT, ist tendenziös,
ist manipulierend, und vor allem ist sie eines: wissentlich unwahr.
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5. Einseitige, selektive Wahrnehmung
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Den Pharmafirmen wird in Film und Buch vorgeworfen, die Salbe nicht
produzieren zu wollen.
Den Pharmafirmen wird vorgeworfen. ihre Mittel hätten starke
Nebenwirkungen, ihre Mittel seien nicht ausreichend geprüft.
GLEICHZEITIG wird aber in Film und Buch eine völlig ungenügend
getestete Salbe als "hochwirksames Medikament" bezeichnet,
dessen Wirksamkeit bewiesen sei.
Die Stellungnahme von Whitehall Much
http://www.wyeth.de/Attachments/Attachment_00547.pdf
als Antwort auf die in Film und Buch gemachten Vorwürfe wird vom WDR
offensichtlich ignoriert.
Wie könnte man das Verhalten von Martens, Plasberg, sowie den beiden
Redaktionen anders bezeichnen denn als schwere handwerkliche Fehler!?
Wenigstens die übergeordneten Instanzen sollten soviel journalistische
Fähigkeit zur korrekten Darstellung besitzen, daß sie die Fehler erkennen.
Doch auch hier: Fehlanzeige...
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6. Unzureichende Prüfung des Materials
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Klaus Martens, der Autor von Film und Buch, ist kein Fachmann auf
dem Gebiet der Medizin. Folglich ist es naheliegend, sich extern fachlichen
Rat zu holen. Auf die Frage, warum die Warnung von Professor Schönhöfer
(siehe Interview von "ZAPP" [NDR]), ignoriert wurde, gibt es vom WDR
anscheinend noch immer keine Antwort...
Auch die in "hart aber fair" gemachten Einwände von Experten wurden
ignoriert. Dabei muß hinzugefügt werden, daß die Gäste in der Sendung
"hart aber fair" nichts von den völlig unzureichenden Studien wußten.
Hätten sie es gewußt, wäre ihr Urteil WEITAUS HÄRTER gewesen, das ist sicher!
Wie kann man das Verhalten der Redaktionen anders bezeichnen als
handwerkliche Fehler und Vertuschung?
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7. Vorgeblich sprachliche Schlamperei als Mittel der Täuschung
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Gerade dann, wenn es um eine saubere Aufklärung/Berichterstattung geht
(auf die der Bürger ein Recht hat!), ist eine sprachlich einwandfreie
Beschreibung zwingend. Doch in dem Film "Heilung unerwünscht" wird ein
Medizinprodukt der Klasse IIa (mit anderen Worten: es erfüllt noch nicht
einmal die Anforderungen der Klasse IIb) als Medikament bezeichnet, und nicht
nur das, es wird wahrheitswidrig auch noch als hochwirksam bezeichnet.
Es handelt sich dabei um keinen Einzelfall. Wie die Interviews der Herren
Klaus Martens und Roland Kaske zeigen, ist diese Täuschung offensichtlich
typisch für sie.
Opfer dieser Täuschung sind Kranke, denen ein Mittel als wirksam vorgegaukelt
wird und zu dessen Kauf sie durch diese Täuschung gebracht werden.
Mit Nichtwissen kann sich keiner der Beteiligten herausreden, denn Inhalt des
Films ist (sogar als Untertitel!) ein "Medikament". Wobei Martens und Kaske
(und die Redaktionen "die story" und "hart aber fair" des WDR) haargenau
wissen, daß die Salbe EBEN NICHT die Zulassung als Medikament hat!
Die Sachaussagen sind wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen und stellen
in mehrerer Hinsicht einen glasklaren Verstoß gegen geltendes Recht dar.
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8. Das Recht der Öffentlichkeit auf korrekte und wahrheitsgemäße
Berichterstattung
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Der Bundesgerichtshof hat festgestellt:
[Zitatanfang Pressemitteilung des BGH]
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Pressemitteilung Nr. 244/09 vom 27.11.2009
[...]
--
Der 2. Strafsenat hat insbesondere die Auffassung des
Landgerichts bestätigt, dass die verantwortlichen Redakteure
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Amtsträger
im strafrechtlichen Sinne anzusehen sind, weil sie "bei
einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der
öffentlichen Verwaltung
wahrnehmen"
(§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB).
Deshalb finden auf sie die Bestechungstatbestände der §§ 332,
334 StGB Anwendung. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind als Anstalten des öffentlichen Rechts institutionalisiert.
Sie finanzieren sich durch eine Gebührenpflicht, die ohne
Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein
an den Teilnehmerstatus anknüpft. Mit der Sicherstellung der
unerlässlichen Grundversorgung der Bevölkerung mit
Rundfunkprogrammen erfüllen sie eine Aufgabe der öffentlichen
Verwaltung im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB.
[...]
Karlsruhe, den 27. November 2009
Gesetzestext
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB:
"Im Sinne dieses Gesetzes ist...
Amtsträger: wer nach deutschem Recht
sonst dazu bestellt ist,
bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren
Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur
Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen..."
-------------------------------------------------------------------------------
[Zitatende]
Dies gilt natürlich nicht nur für den Fall von Bestechung, es gilt immer!
Der Bürger hat IMMER ein Recht auf eine einwandfreie, wahrheitsgemäße
Berichterstattung.
Ich betone es: Das gilt unabhängig davon, ob der Autor oder der Sender
einen geldwerten Vorteil erhält.
Zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung gehört vor allem, daß keine
in der Sache wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden. Genau dies ist aber
in dem Film geschehen. Der Film strotzt nur so vor Auslassungen.
So wurde unter anderem ausgelassen, daß mehrere Pharmakonzerne die B12-Salbe
näher untersucht haben (die Firma Galderma dafür sogar einen erheblichen Aufwand
betrieben hat), sie aber wegen ihrer mangelnden medizinischen Wirkung
nicht herstellen wollen. Die Pauschalaussage, "die Pharmaindustrie" habe die
die Salbe verhindert, ist grob fahrlässig falsch. Der Autor überführt sich
in seinem Buch der unwahren Aussagen und die im "Faktencheck" von "hart aber
fair"
vorgelegten Unterlagen beweisen erst recht die Unwahrheit der Aussage, die
Salbe sei verhindert worden.
Die Frage ist nun: Wie verblendet muß man sein, um trotz vorliegender
EINDEUTIGER Beweise falsche Tatsachenbehauptungen zu verbreiten?
Nehmen BEIDE Redaktionen und nehmen die übergeordneten Instanzen für
sich in Anspruch, TROTZ vorliegender Beweise unwahre Tatsachenbehauptungen
senden zu dürfen? Ich behaupte, daß Redakteure als Journalisten -
und erst recht als Amtsträger - dieses Recht nicht haben.
Ich fordere eine gerichtliche Untersuchung der Vorgänge und deren lückenlose
Aufklärung.
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Diese Affaire wird öffentlich ausgetragen.
Einen "Bescheid" als Antwort können Sie sich sparen,
denn für einen "Bescheid" spreche Ihnen die Berechtigung ab.
Es versteht sich von selbst, daß ich angesichts des bisher größten
Medienskandals in Deutschland (und den in Ihrem Haus!), auf die
Gerichte vertraue, und von Ihnen den sofortigen Rücktritt fordere.
Entscheidungen werden von den Gerichten gefällt. Das Urteil des BGH
über die Pflichten von Redakteuren öffentlich-rechtlicher Anstalten
ist nur ein Anfang.
Aribert Deckers
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Langmirjen 45
D-27578 Bremerhaven
http://www.kindersprechstunde.at
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Die volle Härte: http://www.kindersprechstunde.at
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Die Medienmafia » Die Regividerm-Verschwörung
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=5710
Datum: Sun, 27 Dec 2009 01:08:56 +0100
Autor: Happy Oyster
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